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Hohe ökologische Anforderungen

Ein umfassender Vergleich der Auswirkungen der Wasserkraftnutzung ist komplex und sehr anspruchsvoll. Beispielsweise gilt es, lokale Auswirkungen auf Fauna und Flora gegenüber globalen klimawirksamen Emissionen oder Risiko- und Ressourcenaspekten zu gewichten.

Stromerzeugung zum ökologischen Nulltarif gibt es nicht. Auch durch die Wasserkraftnutzung müssen Eingriffe in die Natur vorgenommen werden. Die ökologische Spitzenposition der Wasserkraft im Vergleich zu anderen Optionen der Stromerzeugung (zB kalorische Kraftwerke, Kernenergie) steht jedoch außer Frage. Bewertet man auch die positiven Auswirkungen, wie zB den Hochwasserschutz, so reduziert sich die vergleichsweise geringe Gesamtbelastung zusätzlich.

Bereits 1990 wurde im österreichischen Wasserrechtsgesetz festgeschrieben, dass bei Eingriffen in die Gewässer auch die ökologischen Anforderungen zu berücksichtigen sind. Diese Vorgaben sind nun mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie für ganz Europa verankert und durch Zielvorgaben ergänzt. Es gilt, dass bis 2015 in allen Gewässern ein "guter ökologischer Zustand" herzustellen ist. Bei Wasserkraftanlagen sind insbesondere die Restwasserfrage, die Durchgängigkeit (Fischaufstieg) sowie die Schwallbegrenzung entsprechend zu berücksichtigen.

Fischaufstieg in Langkampfen
Fischaufstieg in Langkampfen
 
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