FAIRPLUS Profi
FAIRPLUS Profi ist unser Profiangebot für Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch bis zu 100.000 kWh. Sichern Sie sich diesen Preisvorteil und profitieren auch Sie von interessanten Zusatzservices wie dem Bankeinzug.Bonus und der kostenlosen Energie-Erstberatung. Unser Vorteilsrechner hilft Ihnen bei der Wahl des für Sie besten Produktes ebenso wie die MitarbeiterInnen in unserem Service Center.
Sie können FAIRPLUS Profi gleich hier online bestellen.
| FAIRPLUS Profi | Energiepreise 1 netto | Netztarife 2 netto | Gesetzliche 3 Abgaben netto | Strompreise 4 netto | Strompreise 4 brutto |
| Grundpreis / Pauschale (EUR/Jahr 5 ) | 0,000 | 0,000 | 15,000 | 15,000 | 18,0000 |
| Leistungspreis 7 pro Jahr (EUR/kW) | 23,900 | 36,840 | 0,000 | 60,740 | 72,8880 |
| Arbeitspreis Sommer-Tag 6 (Cent/kWh) | 5,884 | 2,460 | 1,500 | 9,844 | 11,8128 |
| Arbeitspreis Sommer-Nacht 6 (Cent/kWh) | 5,444 | 1,800 | 1,500 | 8,744 | 10,4928 |
| Arbeitspreis Winter-Tag 6 (Cent/kWh) | 6,324 | 2,460 | 1,500 | 10,284 | 12,3408 |
| Arbeitspreis Winter-Nacht 6 (Cent/kWh) | 5,924 | 1,800 | 1,500 | 9,224 | 11,0688 |
Zusätzlich zu den Allgemeinen Lieferbedingungen Elektrische Energie (ALB) gelten für die Belieferungen mit den FAIRPLUS-Produkten die jeweils angeführten Voraussetzungen. Liegen die netzseitigen und zählertechnischen Voraussetzungen noch nicht vor, bitten wir Sie, diese mit dem Netzbetreiber TIWAG-Netz AG zu vereinbaren. Ändern sich die Voraussetzungen bei Ihrer Verbrauchsstelle, informieren Sie bitte unser Service Center unter der Telefonnummer 0800 818 819.
Allgemeine Voraussetzungen:
- Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG)
- Jahresverbrauch der Verbrauchsstelle bis 100.000 kWh
Netzseitige und zählertechnische Voraussetzungen:
- Anschluss an die Netzebene 7 des Verteilernetzes der TIWAG-Netz AG
- Netztarife für Netzebene 7, gemessene Leistung
- Viertarif-Maximum-, Direkt- oder Niederspannungswandler-Lastprofilzähler
Die aktuell gültigen Netztarife und Entgelte der TIWAG-Netz AG finden Sie hier.
Die Übersicht über alle FAIRPLUS-Produkte, Preise und die Allgemeinen Lieferbedingungen Elektrische Energie (ALB) finden Sie im
FAIRPLUS Produktfolder (1018KB). Um Ihnen den Download zu erleichtern, stellen wir Ihnen das
FAIRPLUS Produkt- und Preisblatt (353KB) und die
Allgemeinen Lieferbedingungen (125KB) auch als einzelne Teile der Broschüre als PDF-Download zur Verfügung.
1 Energiepreise: die mit Ihnen vereinbarten Preise für die Energielieferung. In den jeweiligen Arbeitspreisen enthalten ist die Mehrbelastung in der Höhe von derzeit 0,374 Cent/kWh, die der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG aus der verpflichteten Abnahme von Ökostrom gemäß § 19 Ökostromgesetz entsteht. Nicht enthalten sind allfällige durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene weitere und geänderte Abgaben und Zuschläge.
2 Netztarife: Summe aus den dem jeweiligen FAIRPLUS-Stromprodukt zugeordneten Netznutzungs- und Netzverlusttarifen der Netzebene 7 gemäß Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2012. Diese werden zur Information angeführt und vermindern bzw. erhöhen sich gemäß den jeweils behördlich verordneten Tarifen. Nicht enthalten ist das von der Art der Messeinrichtung abhängige Entgelt für Messleistungen, die Entgelte für etwaige Nebenleistungen und für allfällige Blindleistungslieferungen. Die aktuell gültigen Netztarife und Entgelte des Netzbetreibers TIWAG-Netz AG werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen veröffentlicht und können beim Service Center unter der Telefonnummer 0800 818 819 angefordert werden.
3 Gesetzliche Abgaben: diese bestehen aus einer Zählpunktpauschale für die Netzebene 7 in Höhe von derzeit 15 EUR/Jahr sowie der Elektrizitätsabgabe in Höhe von derzeit 1,5 Cent/kWh und werden zur Information angeführt.
4 Strompreise: Die zur Information angeführten Strompreise ergeben sich aus der Summe der jeweiligen Energiepreise der dem jeweiligen Produkt zugeordneten Netznutzungs- und Netzverlusttarife der Netzebene 7, der behördlich verordneten Zählpunktpauschale für die Netzebene 7 und der Elektrizitätsabgabe ohne Entgelt für Messleistungen. Sie vermindern bzw. erhöhen sich gemäß den jeweils behördlich verordneten Netztarifen und durch allfällige durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene weitere und geänderte Abgaben und Zuschläge.
5 Jahr: für die zeitanteilige Verrechnung gilt: ein Jahr entspricht 365 Tagen.
6 Tag, Nacht, Sommer, Winter: Es gelten die in der jeweils gültigen Systemnutzungstarife-Verordnung festgelegten Tarifzeiten. Derzeit: Tag 6 bis 22 Uhr, Nacht 22 bis 6 Uhr (durch die mitteleuropäische Sommerzeit kann es zu Verschiebungen bei diesen Zeiten kommen); Winter 1.10. bis 31.3., Sommer 1.4. bis 30.9.
7 Leistungspreis: Verrechnet wird die höchste Viertelstunden-Leistungsspitze des Monats mit einem Zwölftel des angegebenen Jahresleistungspreises.
