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Grundversorgung / Versorgung in letzter Instanz

Haushaltskunden mit standardisiertem Lastprofil in der Regelzone Tirol können entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Versorgung in letzter Instanz (Grundversorgung) in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist ein schriftlicher Antrag (Brief, Fax) des Interessenten an die TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG und das Vorliegen eines bestehenden Netznutzungsvertrages mit dem örtlichen Netzbetreiber.

Das Grundversorgungsprodukt ist ein reines Energieprodukt. Zusätzlich zu bezahlen sind sämtliche Netzdienstleistungen wie zB Netzentgelte, Messleistungen sowie vom Netzbetreiber einzuhebende allfällige weitere Abgaben und Steuern. Diese werden vom örtlichen Netzbetreiber in Rechnung gestellt.

Vor der Belieferung mit dem Produkt FAIRPLUS Grundversorgung hat der Kunde eine Barsicherheit in der Höhe von drei Monatsteilzahlungen auf das Konto der TIWAG einzuzahlen / zu überweisen.

Die Barsicherheit bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraumes oder nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Wenn der Kunde glaubhaft macht, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.

Die TIWAG kann sich aus der Sicherheit bezahlt machen, wenn der Kunde im Verzug ist und nach Mahnung nicht unverzüglich seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die Sicherheit ist von der Tiroler TIWAG umgehend an den Kunden zurückzustellen, wenn die Voraussetzungen für ihre Leistung wegfallen, wobei im Falle einer Barsicherheit diese zum jeweiligen von der Österreichischen Nationalbank verlautbarten Basiszinssatz verzinst zurückgestellt wird.

Im Übrigen gelten die " Allgemeinen Lieferbedingungen Elektrische Energie (ALB) der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG (62KB)".

Zum Produkt- und Preisblatt FAIRPLUS Grundversorgung (154KB).

Der Web.Bonus sowie der Bankeinzug.Bonus sind für das Produkt FAIRPLUS Grundversorgung ausgeschlossen.

 
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