Projektstand
Erstellung der Fachgutachten als Grundlage des Umweltverträglichkeitsgutachtens (UVGA) durch die von der Behörde bestellten Prüfgutachter.
Die TIWAG hat am 23.12.2009 das Projekt Speicherkraftwerk Kühtai mit der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) bei der Tiroler Landesregierung eingereicht und den Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gestellt. Die Unterlagen wurden von der Behörde sorgfältig auf ihre Vollständigkeit geprüft.
Nach Überarbeitung der Unterlagen im Zuge des Verbesserungsauftrages im Jahr 2010 und diverser Ergänzungen bis Juni 2011 wurde die Vollständigkeit der Unterlagen durch die Behörde bestätigt.
Von 04.07.2011 bis einschließlich 02.09.2011 erfolgte die öffentliche Auflage in den unmittelbar vom Vorhaben berührten Gemeinden Silz, Längenfeld, Neustift und Umhausen sowie in den von Ausgleichsmaßnahmen berührten Gemeinden Fulpmes, Telfes, Sellrain, Haiming, Ötz und Sautens. Innerhalb dieser öffentlichen Auflagefrist hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bei der UVP-Behörde eine schriftliche Stellungnahme oder Einwendung zum Vorhaben abzugeben.
In diesem Zeitraum hatten auch die Standortgemeinde das Recht, Stellungnahmen und Einwendungen zum Kraftwerksprojekt abzugeben.
Weitere Informationen zum vorraussichtlichen Zeitplan des UVP-Verfahrens finden Sie hier.
Parteien des UVP-Verfahrens
- Nachbarn; das sind Personen, die durch Errichtung/Betrieb/Bestand des Vorhabens betroffen, gefährdet oder belästigt werden könnten oder deren dingliche Rechte (Eigentum) berührt sind
- Sonstige Parteien nach den Materiengesetzen z.B. Fischereiberechtigte nach dem Wasserrechtsgesetz
- Landesumweltanwalt (LUA)
- Das wasserwirtschaftliche Planungsorgan (WPO)
- Standortgemeinde(n)
- Angrenzende Gemeinden, soweit diese von Umweltauswirkungen des Vorhabens negativ betroffen sein können
- Bürgerinitiativen (BI), die durch mind. 200 Unterschriften unterstützt werden
- Umweltorganisationen (NGOs) z.B. ÖAV, WWF
Derzeit erfolgt die Erstellung der Fachgutachten als Grundlage des Umweltverträglichkeitsgutachtens (UVGA) durch die von der Behörde bestellten Prüfgutachter und Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auflage eingegangenen Stellungnahmen. Bei der Erstellung des UVGA werden die Ergebnisse der UVE einer umfassenden Überprüfung unterzogen. Dieser Abschnitt im UVP-Verfahren wird, wie aus dem voraussichtlichen Zeitplan der UVP-Behörde ersichtlich ist, einige Monate dauern. Mit der Fertigstellung des UVGA ist im Jänner 2012 zu rechnen.
Im nächsten Schritt wird das UVGA in den Gemeinden und beim Amt der Tiroler Landesregierung zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.

