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Was ist eine Umweltverträglichkeitserklärung und -prüfung (UVE/UVP)?

Großwasserkraftprojekte wie das Projekt Speicherkraftwerk Kühtai oder das Projekt Ausbau KW Kaunertal sind nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz 2000 (UVP-G) UVP-pflichtig und müssen sich daher einer Prüfung durch die Behörde, hier die Tiroler Landesregierung, unterziehen.

Das Ziel der UVP ist die umfassende Prüfung der Umweltauswirkungen von großen Vorhaben, wie z. B. Großwasserkraftwerke, auf fachlicher Grundlage unter Beteiligung der Öffentlichkeit in einem konzentrierten Verfahren.

Damit verbunden ist

  • die Feststellung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Umweltauswirkungen, die Prüfung von Maßnahmen, durch die schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert bzw. günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden,
  • die Prüfung der Vor- und Nachteile von Alternativen,
  • die Einbeziehung der betroffenen Bevölkerung (Bürgerbeteiligung und öffentliche Erörterung).

Parteienstellung haben

  • Nachbarn (Personen, die sich regelmäßig im Einflussbereich des Vorhabens aufhalten)
  • Parteien im Sinne der mitanzuwendenden Materiengesetze (WRG, ElWOG, ForstG, AWG, TEG, TNSchG, Tiroler Bauordnung, Tiroler Starkstromwegegesetz)
  • Umweltanwalt
  • Wasserwirtschaftliches Planungsorgan
  • betroffene Gemeinden
  • Bürgerinitiativen (mind. 200 Personen)
  • Umweltorganisationen

Die Projektwerberin hat im Zuge von umfangreichen Erhebungen und Prüfungen die UVE – Umweltverträglichkeitserklärung abzugeben. Diese umfasst Fachbeiträge zu nachfolgenden Schutzgütern im Sinne des UVP-G:

  • Schutzgut Mensch und Sach- und Kulturgüter
  • Schutzgut Landschaft, Tiere und deren Lebensräume, Pflanzen und deren Lebensräume
  • Schutzgut Wasser
  • Schutzgut Boden
  • Schutzgut Luft und Klima

Wie läuft ein UVP-Verfahren ab?

1. Einreichung und Vollständigkeitsüberprüfung

Nach Abschluss der Untersuchungen der UVE-Fachbeitragsersteller wird das Projekt gemeinsam mit der UVE bei der Tiroler Landesregierung eingereicht und der Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gestellt. Nach Einreichung überprüft die Behörde zunächst nur die Vollständigkeit der Einreichunterlagen. Sind Unterlagen zu ergänzen, erteilt die Behörde einen Verbesserungsauftrag an den Projektwerber. Dieses sogenannte Verbesserungsverfahren dient der Verfahrensvorbereitung (ist daher für Bürger von bloß untergeordneter Relevanz) und kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Erst wenn diese Vorprüfung abgeschlossen ist, wird das Projekt öffentlich aufgelegt und einer inhaltlichen Prüfung unterzogen.

2. Auflage der Einreichunterlagen

Werden die Einreichunterlagen von der Behörde als vollständig befunden, werden diese für mindestens 6 Wochen zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Über Ort und Zeitpunkt der öffentlichen Auflage wird rechtzeitig gesondert informiert. Mit der öffentlichen Auflage wird das UVP-Verfahren für die Bürgerinnen und Bürger relevant, weil innerhalb der öffentlichen Auflagefrist die Möglichkeit besteht, bei der UVP-Behörde eine schriftliche Stellungnahme oder Einwendung zum Vorhaben abzugeben.

3. Umweltverträglichkeitsgutachten

Nächster Verfahrensschritt ist die Erstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens (UVGA) durch die

Behörde. Das UVGA wird von den Behördensachverständigen erarbeitet. Bei der Erstellung des UVGA werden die Ergebnisse der UVE einer umfassenden Überprüfung unterzogen und notwendige Ergänzungen vorgenommen. Das UVGA muss auch die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingebrachten Stellungnahmen und Einwendungen berücksichtigen. Dieser Abschnitt kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Nach Fertigstellung des UVGA wird dieses an den Projektwerber sowie an die mitwirkenden Behörden, den Landesumweltanwalt, das wasserwirtschaftliche Planungsorgan und das Umweltministerium übermittelt.

Im nächsten Schritt wird das UVGA samt allgemein verständlicher Zusammenfassung in Ihrer Gemeinde und beim Amt der Tiroler Landesregierung mindestens vier Wochen zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.

4. Mündliche Verhandlung

Nächster Verfahrensschritt im UVP-Verfahren ist die mündliche Verhandlung. Die Einladung zur Verhandlung erfolgt durch öffentliche Kundmachung. Die mündliche Verhandlung selbst wird von der Tiroler Landesregierung unter Beteiligung jener Behördensachverständigen, die das UVGA erstellt haben, durchgeführt.

5. Entscheidung

Nach der mündlichen Verhandlung entscheidet die UVP-Behörde, ob die Anlage genehmigt wird oder nicht. Der Genehmigungsbescheid wird den Projektgemeinde und beim Amt der Tiroler Landesregierung mindestens acht Wochen zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Gegen den UVP-Genehmigungsbescheid können Verfahrensparteien berufen. Über Berufungen entscheidet der Unabhängige Umweltsenat. 

Zuständigkeiten im Zuge des UVP-Verfahrens
Zuständigkeiten im Zuge des UVP-Verfahrens
 
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